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Ende Kopfnoten / Zeugnisbemerkungen
07.06.2012 - 17:00
Span. Schüler in Taunusstein (bis 14.06.)

Anmeldung

Betriebspraktikum und Praktikumsmesse

Betriebspraktikum und Praktikumsmesse

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Betriebspraktikum und Praktikumsmesse

 

Das Gymnasium Taunusstein führt für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 ein zweiwöchiges Betriebspraktikum durch. Die Gesamtkonferenz hat als festen Termin die ersten beiden Schulwochen im Anschluss an das Halbjahreszeugnis festgelegt.

Nach dem Erlass über die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb im Bereich der allgemeinbildenen und der berufsbildenden Schulen vom 17.10.2010

 

„ … soll den Schülerinnen und Schülern aller Schulformen die Möglichkeit gegeben

werden, exemplarische Einsichten in das Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftsleben zu

erhalten. …“

 

Das Betriebspraktikum soll den Schülerinnen und Schülern Möglichkeit bieten, derartige Einsichten zu gewinnen. Durch das Kennenlernen verschiedener beruflicher Tätigkeiten und Aufgaben innerhalb eines Betriebes können bisherige Vorstellungen und Erwartungen überprüft und neue Einsichten in berufliche Abläufe und Zusammenhänge gewonnen werden.

Die eigene Anschauung und Erfahrung der betrieblichen Praxis, die Gespräche mit Betriebsangehörigen und die Erkundung des betrieblichen Umfeldes vermitteln den Schülerinnen und Schülern wichtige Erkenntnisse für ihre berufliche Orientierung. Gleichzeitig soll das Praktikum den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit bieten, sich der eigenen Interessen, Stärken, Kompetenzen und Möglichkeiten bewusst zu werden, was damit auch zu einer besseren und gezielteren Planung der künftigen Schullaufbahn in der Oberstufe beitragen kann.

Das Praktikum dient damit nicht in erster Linie dazu, den „Traumberuf“ zu finden. Es hat einen eher berufsorientierenden Charakter und leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung.

Ca. zwei Wochen nach Beendigung des Praktikums findet in der Aula der Schule eine „Praktikumsmesse“ statt, zu der Eltern, Betreuer der Praktikantinnen und Praktikanten in den Betrieben sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 eingeladen hatten. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 präsentieren hierbei ihre Erfahrungen, die sie in ihrem zweiwöchigen Betriebspraktikum gesammelt haben. Die zukünftigen Praktikantinnen und Praktikanten erhalten damit Gelegenheit, Informationen über zahlreiche Berufsbilder und mögliche Praktikumsbetriebe zu erhalten sowie vielfältige Präsentationsformen kennen zu lernen.

Jede Schülerin und jeder Schüler sucht sich ihren / seinen Praktikumsplatz entsprechend den jeweiligen Interessen nach Möglichkeit selbst. Praktikumsbetriebe werden so gewählt, dass sie in zumutbarer Entfernung von der Schule oder vom Wohnort der Schülerin / des Schülers liegen und möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können. Gleichzeitig muss eine schulische Betreuung gewährleistet sein. Entstehende Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel werden vom Rheingau-Taunus-Kreis übernommen, wenn der Betrieb weiter als 3 km vom Wohnort entfernt ist. Der Kreis übernimmt allerdings nur Kosten bis zur Preisstufe 4 (bis Wiesbaden oder Mainz). Selbstverständlich können die PoWi-Lehrkräfte Informationen über mögliche Betriebe geben. Die Durchführung des Praktikums im elterlichen Betrieb ist nicht zulässig; auch ein Praktikum in einem Unternehmen, das den Schülerinnen und Schülern – z. B. durch die berufliche Tätigkeit von Familienmitgliedern – bereits bekannt ist, entspricht nicht der Zielsetzung.

Das Betriebspraktikum wird schwerpunktmäßig im Unterrichtsfach „Politik und Wirtschaft“ intensiv vorbereitet und ausgewertet. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, ihre Praktikumserfahrungen in Form eines ausführlichen Berichts zu reflektieren; im Rahmen der anschließenden „Praktikumsmesse“ in unserer Schule stellen sie ein Berufsbild sowie „ihren“ Praktikumsbetrieb vor. Während des Praktikums wird die betreuende Lehrkraft der Schule die Praktikantinnen und Praktikanten besuchen. Dies ist in der Regel die jeweilige PoWi-Fachlehrerin bzw. der jeweilige PoWi-Fachlehrer oder die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer. Die Leistung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Betriebspraktikums fließt in die Leistungsbeurteilung im Fach „Politik und Wirtschaft“ ein und bildet ca. 50% der Note des zweiten Halbjahres, wobei dem Praktikumsbericht die größte Bedeutung zukommt.

Betriebspraktika begründen weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis. Eine finanzielle Vergütung für die Praktikantinnen und Praktikanten ist nicht vorgesehen. Praktika sind einem Ausbildungsverhältnis ähnlich; folglich finden die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes entsprechende Anwendung. Schülerinnen und Schüler dürfen demnach bis zu 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden. Der Betrieb kommt der Fürsorge- und Aufsichtspflicht nach und sichert die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu. Die Praktikantinnen und Praktikanten unterliegen für die Dauer des Praktikums dem Weisungsrecht des Betriebspersonals. Die Praktikantinnen und Praktikanten sind sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu Beginn des Praktikums über Arbeitsschutz-                und Unfallverhütungsmaßnahmen zu informieren sowie auf ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich personenbezogener und firmenspezifischer Daten hinzuweisen. Die Lehrerinnen und Lehrer, die das Betriebspraktikum betreuen, informieren die Schülerinnen und Schüler selbstverständlich bereits bei der unterrichtlichen Vorbereitung diesbezüglich.

Im „Merkblatt zum Betriebspraktikum“ (Anlage 1 des Erlasses über die Zusammenarbeit von Betrieb und Schule) finden Sie weitere Informationen.

Für Fragen stehen die PoWi-Lehrkräfte sowie Herr Timmers (Verantwortlicher für den Bereich „Studien- und Berufsorientierung“ in der Sekundarstufe I, (Tel 06128 / 914135) zur Verfügung.

 

   

Berufs-und Studienorientierung

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Studien- und Berufswahlorientierung

Entsprechend der Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb im Bereich der allgemeinbildenden Schulen (Erlass vom 01.02.2005)

soll allen Schülerinnen und Schülern, auch denjenigen, die nicht unmittelbar vor der Berufswahl stehen, die Möglichkeit gegeben werden, exemplarisch Einsichten in das Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftsleben zu gewinnen. Dies geschieht sowohl durch eigene Anschauung und Erfahrung im Betrieb als auch durch Gespräche mit Betriebsangehörigen und durch die Erkundung des betrieblichen Umfeldes und der öffentlichen Rahmenbedingungen, innerhalb deren sich betriebliches Handeln vollzieht.

Mit der Umwandlung der ehemaligen Integrierten Gesamtschule Bleidenstadt in ein im Aufbau befindliches Gymnasium Taunusstein mit G9-Bildungsangebot, dem allmählichen Übergang vom G9- zum G8-Bildungsgang  sowie der Integration einer vollständigen Gymnasialen Oberstufe ist eine Neukonzeption der Studien- und Berufsorientierung erarbeitet worden, die kontinuierlich evaluiert und gegebenenfalls in einzelnen Punkten modifiziert werden muss. Bewährte Elemente, die weiterhin sinnvoll eingesetzt werden können, sollen selbstverständlich (ggf. leicht modifiziert) übernommen werden; Veranstaltungen, die sich schwerpunktmäßig an Schülerinnen und Schüler richteten, die nicht in die Gymnasiale Oberstufe übergehen werden, sollen in dieser Form nicht mehr realisiert werden. Die kommenden Schuljahre werden damit zwangsläufig durch einen gewissen „Experimentcharakter“ gekennzeichnet sein. Neue Elemente müssen einbezogen und – nach intensiver Evaluation – ggf. in veränderter Form in das Gesamtkonzept integriert werden.

Die folgende Kurzkennzeichnung einer Neukonzeption der Studien- und Berufsorientierung am Gymnasium Taunusstein (Vorlage einer Arbeitsgruppe) wurde der Gesamtkonferenz vom 09.11.2006 vorgelegt und erläutert; das Modell wurde einstimmig angenommen.

Neukonzeption für verbleibende G9-Klassen


Studien- und Berufsorientierung als fächerübergreifende Aufgabe mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten in Jahrgangsstufen 7-13 (2 große Blöcke)


(1) Schwerpunkt „Einführung in Wirtschaft und Arbeitswelt“ im Rahmen der ökonomischen Bildung (Sekundarstufe I)

- thematische Erarbeitung i.w. im Fach „Politik und Wirtschaft“
- zweiwöchiges Betriebspraktikum in den ersten beiden Unterrichtswochen des 
  zweiten Halbjahres der Klasse 10 (Vorbereitung, Betreuung und Auswertung
  durch Fachlehrer/in „Politik und Wirtschaft“ (PoWi) / alternativ - z.B. bei PoWi-
  Mehrfachbesetzungen - Betreuung durch Klassenlehrer/in)

- Durchführung einer von Schülerinnen und Schülern der Jgst. 10 organisierten
  Praktikumsmesse bzw. Teilnahme an der Praktikumsmesse (Schülerinnen und 
  Schüler der Jgst. 9
)
- Berufs- und Schullaufbahnberatung (Fachoberschulen, Berufliches Gymnasium,
  Gymnasiale Oberstufe...)
Ergänzung durch weitere Veranstaltungen wie
  Betriebserkundungen, Besuch eines Industriemuseums,
  Berufsinformationsveranstaltungen etc.

(2) Schwerpunkt „Studien- und Berufswahlvorbereitung“ (Sek. II)

- Informationen über Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten (BIZ, Uni-
  Informationstage, Teilnahme an Veranstaltungen in Kooperation mit dem
  Arbeitskreis „Schule und Wirtschaft“, IHK-Veranstaltungen etc.)

- Projekttage in der Jahrgangsstufe 12 zum Thema „Studien- und
  Berufsorientierung“.

Anmerkungen zu dieser Konzeption:

Die inhaltliche Umsetzung des Modells soll in erster Linie vom Fach „Politik und Wirtschaft“ geleistet werden. Eine enge Anbindung an dieses Fach bietet sich in besonderer Weise an, da hier beispielsweise Themenbereiche wie „Arbeitswelt“, „Wirtschaftssysteme“, „Produktionsprozesse“ sowie „wirtschaftliche Zusammenhänge“ konkrete Unterrichtsinhalte darstellen. Grundsätzlich sei jedoch darauf hingewiesen, dass „Studien- und Berufsorientierung“ als fächerübergreifende Aufgabe zu verstehen ist, wobei deutliche Überschneidungen und Kooperationsmöglichkeiten in den Bereichen des Methodentrainings wie „Lions Quest“, „Informationsauswertungsmethoden“ und „Präsentationstechniken“ erkennbar werden. Dies gilt auch insbesondere für das Erkennen und Fördern individueller Stärken bzw. die Entwicklung persönlicher und fachlicher Fähigkeiten, Kenntnisse und Eigenschaften (vgl. „Stufen zum Erfolg“).
Die Entscheidung, ein zweiwöchiges Betriebspraktikum im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 durchzuführen, wird wie folgt begründet.

Im Unterschied zur bisherigen Gesamtschulkonzeption hat das Praktikum im gymnasialen Bildungsgang einen deutlich veränderten Stellenwert. Im Vordergrund steht nun nicht mehr in erster Linie das Ziel einer Berufsentscheidungshilfe, sondern die Auseinandersetzung mit ökonomischen Prozessen und Zusammenhängen. Die Durchführung des Praktikums in der Jahrgangsstufe 10 eröffnet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Zugang zu „anspruchsvolleren“ und „höherqualifizierten“ Praktikumsbereichen zu gewinnen sowie ihre Erfahrungen differenzierter reflektieren und analysieren zu können.

Neukonzeption für den G8-Bildungsgang


Die oben skizzierte Konzeption soll prinzipiell auch für den G8-Bildungsgang Gültigkeit haben, jedoch führt die Verkürzung in der Mittelstufe zwangsläufig zu Anpassungen bzw. Veränderungen, die insbesondere das Betriebspraktikum betreffen.


Eine Durchführung des Praktikums in der „Jahrgangstufe 10“, d.h. in der Einführungsphase (E2) der Gymnasialen Oberstufe, würde – entsprechend der obigen Argumentation – Vorzüge bringen, jedoch zu außerordentlichen organisatorischen und inhaltlichen Schwierigkeiten führen. Die primär im Fach „Politik und Wirtschaft“ angesiedelte thematische Vorbereitung liegt – gemäß Lehrplan für den G8-Bildungsgang – in den Jahrgangsstufen 8 (Ökonomische Bildung: Markt) und 9 (Ökonomie und Arbeitswelt, Soziale Marktwirtschaft, Internationale Wirtschaftsbeziehungen). Zudem soll – gemäß den „Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb ...“ - in der Sekundarstufe I eine Praktikum durchgeführt werden. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass in der Einführungsphase eine intensive Vor und Nachbereitung des Praktikums zeitlich kaum realisierbar ist, da die Schülerinnen und Schüler hier konkrete Informationen über die Anforderungen in diesem Fach und damit eine fundierte Basis für eine mögliche Leistungskurswahl erhalten müssen. Folglich soll im G8-Bildungsgang das zweiwöchige Betriebspraktikum in den ersten beiden Unterrichtswochen des zweiten Halbjahrs der Klasse 9 durchgeführt werden. Die von den Praktikantinnen und Praktikanten gestaltete Praktikumsmesse wird von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 8 besucht. Vorbereitung und Auswertung des Praktikums erfolgen demnach schwerpunktmäßig in der Jahrgangsstufe 9.

Die vom Fach „Politik und Wirtschaft“ geleistete Arbeit im Rahmen einer Studien- und Berufsorientierung soll selbstverständlich durch Unterrichtsreihen in anderen Fächern ergänzt werden. Im Fach Deutsch ist gemäß G8-Lehrplan für die Jahrgangstufe 8  im Schwerpunktbereich „Umgang mit Sach- und Gebrauchstexten“ das Thema „Lebenslauf / Bewerbung“ zu bearbeiten. Im Religions- bzw. Ethikunterricht bietet sich beispielsweise die Möglichkeit einer „ethischen“ Auseinandersetzung mit dem Begriff „Arbeit“ an; weitere Ansatzpunkte finden sich ebenfalls in zahlreichen anderen Unterrichtsfächern.


Überlegungen zu einer schulischen Berufsorientierung in der Sekundarstufe II, Schwerpunkt: Jahrgangsstufe Q 1


Vorbemerkung:

Berufsorientierung ist ein wesentlicher (außer-) unterrichtlicher Schwerpunkt der Schule; Sie resultiert aus der Forderung der Hochschulen und der Wirtschaft, baut auf Empfehlungen der Westdeutschen Rektorenkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit auf und ist im Hessischen Schulgesetz ausdrücklich vorgesehen.


Welchen Beitrag kann Schule zur Berufsorientierung leisten?

In der Sekundarstufe II kommt es auf die Individualisierung der Berufsvorbereitung an. Dabei hat die fachliche Qualifizierung oberste Priorität.
Die Schule kann Informationen und Orientierungshilfen sowohl obligatorisch als auch fakultativ anbieten, um die Schülerinnen und Schüler bei der eigenen Entscheidungsfindung zu unterstützen.


Organisatorische Überlegungen:

- Kooperation mit der Schulleitung, resp. Stufenleitung
- Einbindung in das Schulprogramm
- Klärung der Frage nach der inhaltlichen und personellen Anbindung (Tutor/AF2)
- Internetauftritt (Administration durch wen?)
- Zeitlicher Rahmen


Möglichkeiten im verpflichtenden Bereich:

- Unterrichtseinheit in PoWi, die grundlegende Kenntnisse über die Arbeitswelt und die Wirtschaft
  vermittelt und hierbei das Berufswahlproblem, Anforderungsprofile und deren Veränderungen im
  Zeitalter der Globalisierung berücksichtigt (Q1)
- Bewerbungstraining mit externen Experten, Schwerpunkt "Gesprächsführung"
- Berufsorientierungsseminar mit externen Beratern/Ausbildern aus dem Dienstleistungssektor
  (Banken, Versicherungen, soziale Dienste) und dem Bereich Kommunikationstechnologie etc.
- Vorstellungen von Hochschulen durch Vertreter der zentralen Studienberatung, Schwerpunkte:
  Anmeldeverfahren, Stipendien, Ausbildungsgänge, - inhalte, Auslandsaufenthalte etc.


Kooperationen:

- Unternehmen
- Hochschulen: Fresenius, Uni Mainz, FH Wiesbaden
- IHK
- Arbeitsagentur
- Aufbau von Realkontakten: Einbindung von Ehemaligen, Eltern, Unternehmen; Stichwort:
  Erfahrungslernen


Möglichkeiten im fakultativen Bereich:

- Selbsteinschätzungsprogramm/Berufsinteressentest (gefa)
- Tag der offenen Tür, Uni Mainz
- Hochschultage der FH Wiesbaden
- Workshop „Management-Praxis“.


Zielvorstellungen:
Die Informations- und Orientierungsangebote qualifizieren Schülerinnen und Schüler dazu:
- die sich wandelnden Anforderungen der Wirtschaft und Hochschulen, neue Ausbildungsprofile,
  Studiengänge und Studienabschlüsse kennen zu lernen,
- die eigenen Ziele, Fähigkeiten und Interessen in Bezug auf Ausbildungs- und Studienwahl zu
  erkennen.

Die Förderung der Eigeninitiative ist wesentlichstes Ziel dieses Modells.